Cap. 12.

[1937] 1.

Es ist gewiß ein unterscheid zwischen der botschaft an den Heid; das wars apostels Pauli hut, und zwischen Simons an den Jud.

2.

Dieweil dieser noch ohne schad überm gesetz geeifert hat, jener läßt das gesetze ruhn, und hat mit Mose nichts zu thun.

3.

Es müßt zufällig seyn, sofern er redt von unserm lieben Herrn, auf die weise wärs gut genung zur lehr, straff oder besserung.

4.

Wir Heiden, die die Heiden lehrn, und mit Juden nicht viel verkehrn, soll'n, ohne gesetzes zuthat, in Christo predigen die gnad.

5.

So macht' es Paulus weiland auch; der Petrus hatte den gebrauch von der kirch, die sich ehedem enthielte zu Jerusalem.

6.

Das, das ist unsrer kirche sach: sie fragt dem gesetz so nicht nach; denn Christus unser lieber Herr ist uns genug. Was wolln wir mehr?[1937]

Quelle:
Nikolaus Ludwig von Zinzendorf: Ergänzungsbände zu den Hauptschriften, Band 2, Hildesheim 1964, S. 1937-1938.
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