Akkord

[108] Akkord, in der Physik der Wohlklang zweier, dreier (Dreiklang) oder mehrerer harmonischer Töne; s. Schall. – In der Malerei die Harmonie der Farbengebung. Der Akkord ist ein natürlicher, wenn die einzelnen Gegenstände in ihren natürlichen Farben dargestellt und etwaige Dissonanzen durch Uebergangstöne beseitigt sind; ein künstlicher, wenn nur eine Farbe in ihren verschiedenen Abtönungen für alle Gegenstände verwendet wird (Grau in Grau, Sepia-, Tuschzeichnungen). – Im Arbeiterwesen Uebereinkommen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, nach dem letzterer nach Menge oder Stückzahl der abgelieferten Arbeiten in verabredeter Höhe bezahlt wird. Der Akkord gibt dem Arbeiter die Möglichkeit, je nach seiner Leistungsfähigkeit mehr oder weniger zu verdienen, während er für den Arbeitgeber in der Regel eine schnellere Lieferung der Arbeit zur Folge hat. Bei Akkordarbeiten bedarf es immer vermehrter Beaufsichtigung, bezw. großer Gewissenhaftigkeit der Aufseher. Die Sozialdemokraten sind Gegner der Akkordarbeit, die sogar im Statut des Gewerkvereins der englischen Maschinenbauer von 1874 grundsätzlich bekämpft wird. Vgl. a. Arbeitsvertrag, Bauleitung.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 1 Stuttgart, Leipzig 1904., S. 108.
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