Ausbau [2]

[389] Ausbau der Schiffe umfaßt alle Arbeiten, die nach Fertigstellung des Schiffsrumpfes erforderlich sind. Es gehören hierzu die Einrichtungen für die Wohnräume und Laderäume, für die Maschinenanlage, Steuereinrichtung, Bemastung und Takelage, zum Stauen des Inventars, der Anker und Boote u.s.w. Diese Arbeiten werden in der Regel nach dem Stapellauf des Schiffes ausgeführt, nachdem das Schiff mit seinen Verbänden auf Wasserdichtigkeit geprüft worden ist. – Ausbauten für Geschütze, s. Geschützarmierung.

T. Schwarz.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 1 Stuttgart, Leipzig 1904., S. 389.
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