Ballongesetze

[58] Ballongesetze. Die auf einen Kugelballon wirkenden statischen Kräfte werden folgendermaßen festgesetzt:

Tragkraft einer Gasmasse ist stets ihr Auftrieb (Gewicht der verdrängten Luft), vermindert um das Gasgewicht. Dieser nach oben gerichteten Tragkraft K wirkt die Summe der Gewichte von Ballon, Ballast, Insassen und deren Gepäck entgegen, das Gesamtgewicht G; die Differenz von K–G ergibt dann die Steigkraft S. Alle übrigen den Ballon irgendwie bewegenden Kräfte sollen unter dem Begriff »Luftwiderstand des Freiballons« zusammengefaßt werden. Man unterscheidet den Ballon mit unveränderlichem Gasgewicht, gemeinhin bei Freifahrten der »schlaffe« Ballon genannt; dann den Ballon mit unveränderlichem Gasvolumen, in derselben Sprechweise der »pralle« Ballon. Der freifahrende Ballon kann beiden Arten während einer Fahrt mit beliebiger Häufigkeit angehören.


Literatur: [1] Emden, Grundlagen der Ballonführung, München 1909. – [2] Béjeuhr, Luftfahrt, Handwörterbuch der Naturwissenschaften, Fischer-Jena 1911–1913.

Béjeuhr.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 9 Stuttgart, Leipzig 1914., S. 58.
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