Luftfahrt [1]

[491] Luftfahrt, Zusammenfassung der gesamten Luftschiffahrt und des Flugwesens; wird unterteilt in statische Luftfahrt und dynamische Luftfahrt.

Statische Luftfahrt. Einen Körper statisch in die Luft heben, heißt, ihm ein gleiches oder kleineres Gewicht geben, als ein gleicher Raumteil Luft besitzt. Liegt nun, wie dies fall immer der Fall ist, für den zu hebenden Körper Gewicht und Volumen fest (Menschen, Motoren u.s.w.), so läßt sich diese Forderung nur erreichen, indem das Körpervolumen künstlich vergrößert wird, ohne wesentliche Erhöhung seines Absolutgewichtes. Theoretisch ließe sich dieses durch passende Verbindung des Körpers mit einem luftleeren Hohlkörper erreichen. Praktisch ist dies jedoch nicht möglich, da bei hohem Evakuieren mit dem vollen äußeren Luftdruck von etwa 10000 kg/qm auf die Hülle gerechnet werden müßte, so daß das Gewicht der notwendigen inneren Versteifungen den nutzbaren Auftrieb weit übersteigen würde. Daher wird der hohle Körper mit einem Gas gefüllt (s. Füllgas), das dem Außendruck widersteht, so daß nur geringe Druckunterschiede nachbleiben, die durch eine leichte Zeughülle aufgenommen werden können. Zieht man in Erwägung, daß 1 cbm Wasserstoff 90 g wiegt, daß also ein Ballon üblicher Größe von 600 cbm bei Wasserstoffüllung nur 54 kg weniger trägt, als wenn das Ballonvolumen luftleer gepumpt wäre, so steht man sofort die Zwecklosigkeit eines Vakuumballons ein.

Dynamische Luftfahrt. Bei dieser wird durch irgendwelche motorischen Kräfte stets eine gewisse Bewegung gegen die umgebende Luft erzwungen. Wird außerdem noch der Auftrieb einer gasgefüllten Hülle verwendet, so handelt es sich um ein Luftschiff (s.d.); wird dagegen lediglich mit motorischen Kräften und Flächen gearbeitet, so handelt es sich um ein Flugzeug (s.d.).

Béjeuhr.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 9 Stuttgart, Leipzig 1914., S. 491.
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