Baueinstellung

[572] Baueinstellung, Unterbrechung der Bauarbeiten vor deren Vollendung, kann erforderlich werden, wenn die Geldmittel zur Fortsetzung fehlen, das Bauvorhaben vom Bauherrn aufgegeben wird oder andre zwingende Gründe (politischer oder militärischer Art) die Weiterausführung verbieten.

Goering.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 1 Stuttgart, Leipzig 1904., S. 572.
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