Ecksäule

[207] Ecksäule, Säule oder Stütze an der Ecke eines Gebäudes.

1. Aus Stein, entweder freistehend oder einen Teil der Ecke bildend (Dreiviertelsäule) oder in einen Winkel eingestellt.

2. Aus Holz, auch Eckpfosten, Eckständer, Eckstiel genannt, Pforten an der Ecke zweier Fachwerkwände, meist stärker als die übrigen Wandpfosten, besonders um durch die vermehrte Anzahl von Zapfenlöchern nicht zu sehr geschwächt zu Werden (s. Fig. 1 und 2).

Weinbrenner.

Fig. 1., Fig. 2.
Fig. 1., Fig. 2.
Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 3 Stuttgart, Leipzig 1906., S. 207.
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