Einklinkungen

[242] Einklinkungen (Einkerbungen) der Schienen wurden früher am Fuß der Schweißeisenschienen gemacht, um durch Eingreifen einzelner Schienennägel der Längsbewegung der Schienen entgegenzuwirken. Bei den jetzt allgemein gebräuchlichen Stahlschienen sind Einkerbungen unzulässig, weil sie leicht seine Risse und damit Gefahr von Schienenbrüchen herbeiführen (s. Oberbau).

Goering.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 3 Stuttgart, Leipzig 1906., S. 242.
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