Einschieben

[244] Einschieben, das Einsetzen eines Hirnendes oder seitlicher Spunden in eine Nut.

Dasselbe kommt vor: 1. bei den Zwischenfeldern der Balken als Schrägboden, Fehlboden oder Einschubboden; 2. um dem Werfen eines Brettes oder einer aus mehreren Brettern gebildeten Tafel, z.B. einer Tischplatte, zu begegnen, werden die Enden in die Nut einer Hirnleiste, die meist aus Hartholz erstellt wird, eingeschoben; 3. bei auf den Grat oder im Schwalbenschwanz gespundeten Einschubleisten, die je nach ihrem Querschnitte (Fig. a, b, c) von verschiedener Wirksamkeit find; 4. bei ringsum gehenden Einnutungen von Parkettafeln.

Weinbrenner.

Fig. a, b, c.
Fig. a, b, c.
Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 3 Stuttgart, Leipzig 1906., S. 244.
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