Eisenbahnrecht

[317] Eisenbahnrecht, die Gesamtheit der Rechtsbegriffe und Rechtsnormen aus den verschiedensten Rechtsgebieten, die sich vorzugsweise oder ausschließlich auf die Eisenbahnen beziehen.

Wegen des für die Technik Wichtigen aus dem Gebiete des Eisenbahnrechts s. Aufsichtsbehörden im Eisenbahnwesen, Bahnpolizei, Eisenbahn, Eisenbahnbau, Eisenbahnbaurecht, Eisenbahnbetrieb, Eisenbahnfrachtrecht, Eisenbahnpostbeförderung Eisenbahnverkehr, Militärbeförderung auf Eisenbahnen, Zollbehandlung u.s.w.

Cauer.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 3 Stuttgart, Leipzig 1906., S. 317-318.
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