Endverband

[448] Endverband dient zur lotrechten Endigung einer Mauer, für welche die abschließenden Steine eine regelrechte Verzahnung mit dem Mauerwerk bilden müssen, wodurch der Verband der Mauer »eingerichtet« wird. Für Backsteinmauern erfolgt dies mit Hilfe von Dreiquartieren oder Einquartieren. s. Blockverband und Kreuzverband.

L. v. Willmann.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 3 Stuttgart, Leipzig 1906., S. 448.
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