Essigsäure [2]

[247] Essigsäure. Seit 1. Januar 1909 ist eine Verordnung, betreffend den Verkehr mit Essigsäure in Kraft getreten, nach welcher rohe und reine Essigsäure (auch Essigessenz), welche über 15% reine Säure aufweist, nur in Flaschen besonderer Art und nur mit vorgeschriebenen Etiketten festgehalten werden dürfen. Ausnahmen: Beim Verkauf zu Heil- oder wissenschaftlichen Zwecken in Apotheken.

Bujard.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 9 Stuttgart, Leipzig 1914., S. 247-248.
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