Grundsägen

[659] Grundsägen dienen dazu, hölzerne Pfähle in geringerer oder größerer Tiefe unter Wasser abzuschneiden. Für Handhabung der Säge ist ein über dem Wasser errichtetes (festes oder Schiffs-) Gerüst notwendig.

Die Säge selbst ist verschieden gestaltet: 1. Gerade Säge, die wagrecht in einem lotrechten Gatter angebracht ist; dieses hängt auf einem fahrbaren Gerüst, und durch hin und her gehendes Bewegen des Gatters wird die Sägearbeit ausgeführt. Schwerfällig und kaum zu empfehlen. 2. Pendelsäge, gleichfalls ein gerades Sägeblatt, das in einen lotrechten dreieckigen Rahmen gespannt ist. Letzterer schwingt um seinen oberen Eckpunkt. Mittels Seilen oder Stangen wird der Rahmen hin und her bewegt und dadurch das Sägen bewirkt [1]. Einfach und empfehlenswert. 3. Kreissegmentsäge, die in einen wagerechten dreieckigen Rahmen gespannt ist; in dem dem Sägeblatt entgegengesetzten Eckpunkt sitzt eine lotrechte Welle, die über Wasser mittels eines Hebels gehandhabt wird [2], 4. Kreissäge, die wagerecht aufgestellt und durch eine lotrechte Achse bewegt wird. Während die vorhergehenden Grundsägen durch Arbeiter gehandhabt werden, ist für die Kreissäge Motorenbetrieb, in der Regel Lokomobile, notwendig [3] und [4]; Handbetrieb führt dabei zu schlechten Ergebnissen.


Literatur: [1] Deutsche Bauztg. 1884, S. 256. – [2] Zeitschr. d. Arch. u. Ingen.- Ver. zu Hannover 1876, S. 49. – [3] Wochenbl. f. Arch. u. Ingen. 1880, S. 369 u. 467; 1882, S. 326. – [4] Baugewerksztg. 1884, S. 127.

Schmitt-Darmstadt.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 4 Stuttgart, Leipzig 1906., S. 659.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: