Hof

[101] Hof, der freie, unüberbaute Raum neben oder zwischen Gebäuden, der von diesen oder von einer Einfriedigung umschlossen ist.

Je nach der Lage zu den Gebäuden und seiner Bestimmung unterscheiden wir: 1. Vorhof, der zwischen der Straße und dem Hauptgebäude liegt. 2. Mittel- oder innerer Hof, von Gebäuden rings umschlossen, in südlichen Ländern oft mit Bogenöffnungen umgeben, die unter Abhaltung der Sonnenstrahlen Licht und Luft in das Innere der Gebäude leiten; im Norden oft teilweise überdacht oder mit Glasdach versehen, um den Raum trocken und geschützt zu halten und ihn besser nutzbar zu machen. 3. Hinterhof, Dienst-, Stall- oder Küchenhof, an dem die Wirtschaftsräume, die dem Auge zu entziehen sind, liegen. Die Höfe sind, wenn tunlich, mit einer Zufahrt oder Durchfahrt in Verbindung zu setzen; sie sind zu pflastern, ins Gefäll zu legen und mit einer Entwässerung zu versehen.

Bei städtischen Wohngebäuden soll die Größe der Höfe mit der bebauten Fläche in einem Verhältnis stehen, daß noch hinreichend Luft und Licht in das Gebäude gelangen kann; man rechnet, daß der freie Hofraum ein Drittel des bebauten Grundstücks betragen soll. Für das Regenwasser kann eine Zisterne vorgesehen werden. Soll mit Wagen gewendet werden können, so bedarf der Hof mindestens einer Breite von 8,0 m. Ueber die Höfe im ländlichen Bauwesen s. Gehöfteanlagen.

Weinbrenner.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 5 Stuttgart, Leipzig 1907., S. 101.
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