Irrenhaus

[213] Irrenhaus (Irrenanstalt), Gebäude zu geordneter Irrenpflege, bei welchen zweierlei Arten zu unterscheiden sind: 1. zur Genesung heilbarer Kranken; 2. zu dauernder Unterbringung und angemessener Beschäftigung Unheilbarer. Diesem Zweck wird um so mehr entsprochen werden, je weniger die Anstalt durch Anlage und Bauart die Freiheit der Bewegung beschränkt, durch ihre Einrichtung dem Kranken das Gefühl der persönlichen Freiheit beläßt und dadurch dessen Los möglichst erträglich gestaltet.

Es findet eine Trennung nach den Geschlechtern sowie nach dem Grade des Irreseins nach Stand und Bildungsstufe des Kranken statt. Hiernach ergeben sich folgende Krankenabteilungen: a) Ruhige und Halbruhige, b) Unruhige, c) Unreinliche, d) Gelähmte, e) Epileptische, f) körperlich Leidende, g) Arbeitende. Nach der Statistik kommen von jedem Geschlecht auf 100 Kranke:

Männer:Frauen:
a) Ruhige, alte und kranke1520
Ruhige, arbeitsunfähige3530
b) Unruhige2023
c) Unreinliche1010
d) Epileptische129
e) mit besonderer Ueberwachung88

Hiervon sind 10% tobsüchtig, 5% vorübergehend krank, 25% epileptisch, blödsinnig, gelähmt.

Die allgemeine Anordnung sowie die technischen und konstruktiven Einrichtungen sind solchen der Krankenhäuser (s.d.) ähnlich. Die Gebäudeanlagen haben dieselben Wandlungen erfahren wie letztere, von geschlossenen Klosterbauten welche hierfür vielfach nutzbar gemacht wurden, bis zu den Einzelbauten in Block- oder Pavillonform, der Cottageform oder der Arbeiterkolonie. Die größeren neuen Anstalten bestehen aus mehr oder weniger nahe zusammengelegten oder verbundenen Einzelgebäuden, welche die in der Mitte liegenden Verwaltungs- und Wirtschaftsgebäude umgeben.

Die Lage der Anstalt muß sorgfältig gewählt, gesund und hochgelegen sein, tunlichst in mäßiger Entfernung einer größeren Stadt oder einer Bahnstation. Die Größe der Anstalt gehe nicht über 4–600 Kranke (auf 1000 Einwohner werde 1 Kranker berechnet). An Flächengehalt des Geländes für 100 Kranke = 5–9 ha. An Baufläche für 1 Kranken 35–50 qm.

Die Krankenabteilungen zerfallen in: 1. Wohn- und Speisezimmer im Erdgeschoß mit direktem Ausgang nach Hof oder Garten; 2. Schlafräume im oberen Stockwerk. Große breite Gänge dienen zu Aufenthalt und Bewegung bei schlechtem Wetter. Vergitterte Tobzellen sind nicht erwünscht. Es genügen heitere Zimmer von wohnlichem Eindruck, mit glatten Wänden, ohne alles Mobiliar, Fenster mit zolldicken Gläsern in eisernem Rahmen, feste Türen, nach außen aufschlagend. Für Unreinliche erfordern die Abtrittanlagen besondere Sorgfalt; sie sind mit Entleerung und Entlüftung von außen her zu versehen. Die allgemeinen Bäder (nahe der Waschküche) enthalten auf 100 Kranke eine Badewanne, daneben Ruhezimmer u.s.w. Den arbeitenden Kranken ist Beschäftigung im Handwerk, am besten im Freien oder in luftigen Räumen, im Feld- oder Gartenbau zuzuweisen. – Um die Gebäude, Höfe und Spaziergärten ist eine Abschlußmauer zu errichten, jedoch als Ahamauer (s.d.), um den Kranken die Aussicht ins Freie nicht zu entziehen.


Literatur: [1] Baukunde des Architekten, Berlin 1884, Bd. 2, S. 424 ff. – [2] Handbuch der Architektur, Darmstadt, 4. Teil, 5. Halbbd., S. 1 ff. mit zahlreichen Literaturangaben. – [3] Zeitschr. für Bauwesen, Berlin, Jahrg. 54, 69 ff. – [4] Deutsche Bauztg., Jahrg. 78, 81, 82 ff. – [5] Klasen, L., Grundrißvorbilder.

Weinbrenner.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 5 Stuttgart, Leipzig 1907., S. 213.
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