Kettenschloß

[462] Kettenschloß, entweder ein teilbares Kettenglied oder eine Kettenbefestigung.

Ersteres kann nach Fig. 1 aus zwei je einseitig offenen Hälften bestehen, die nach dem Einsetzen mit vier Stiften vernietet werden; es ist aber schwächer als die Kette. Von fast gleicher Stärke mit der Kette sind die Schäkel mit verstiftetem Bolzen (Fig. 2), die man bei der Kettenschiffahrt verwendet. – Zur Festhaltung einer Kette an beliebiger Stelle legt man eine zweihälftig gegossene, innen nach der Kettenform verzahnte Muffe (Kettenschloß) an, die mehrere Kettenglieder faßt und ihrerseits wieder festgelegt wird.

Lindner.

Fig. 1., Fig. 2.
Fig. 1., Fig. 2.
Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 5 Stuttgart, Leipzig 1907., S. 462.
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