Kilometersteine

[470] Kilometersteine (auch Pfähle aus Holz oder Eisen) dienen an Straßen und Eisenbahnen zur Streckeneinteilung für Zwecke der baulichen Unterhaltung und (bei Eisenbahnen) des Betriebes. S.a. Abteilungszeichen.

In Deutschland müssen nach der Betriebsordnung (§ 17) die Haupteisenbahnen in 100 m, die Nebeneisenbahnen in 1000 m Abstand mit Ableitungszeichen versehen sein. Für die Bahnen des Vereins deutscher Eisenbahnverwaltungen ist die erstere Zahl durch die Technischen Vereinbarungen (§ 23) gleichfalls vorgeschrieben, die zweite empfohlen.

Cauer.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 5 Stuttgart, Leipzig 1907., S. 470.
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