Konservatorium

[600] Konservatorium, staatliche oder private Schulanstalt, in der Musikunterricht in Gesang und Spiel erteilt wird.

Außer den allgemeinen Unterrichtsräumen, etwaigen Wohnungen u.s.w. ist nötig: 1. ein großer Konzertsaal zur Abhaltung von Einzel- und Gesamtaufführungen mit hinreichendem Raum für Zuhörer und getrenntem Zugang für dieselben; 2. Uebungszimmer für Einzelspiel in den verschiedenen Instrumenten; dieselben sind so unter sich zu trennen, daß der Schall nicht durch die Wände dringen kann und eine Störung der Studien verursacht; 3. für größere Anstalten, denen die Vorbildung für das Theater in Mimik, Deklamation u.s.w. zufällt, ist ein Bühnenraum für kleine Aufführungen zu beschaffen.

Weinbrenner.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 5 Stuttgart, Leipzig 1907., S. 600.
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