Lattenwerk

[74] Lattenwerk, eine aus Latten erstellte Arbeit:

1. zur Eindeckung des Ziegel- oder Schieferdaches; 2. zum Auftrag von Mörtel- oder Gipsputz an Decken oder Wänden aus Holz; 3. als Gitter oder Gatter zu Einfriedigungen; 4. als Spalier zu freier Wandbildung an Lauben, Gartenhütten [1] zum Ueberspinnen mit Schlingpflanzen. Während die Arbeiten 1.–3. aus Tannen- oder Föhrenholz bestehen, sind die Latten für 4. am besten aus astlosem Eichenholz zu erstellen, mit welchem bei geringstem Querschnitt Tragfähigkeit und größere Dauer erzielt wird.


Literatur: [1] Reiche Auswahl von Vorbildern in dem Musterkette von K. Schließmann, Kastel bei Mainz.

Weinbrenner.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 6 Stuttgart, Leipzig 1908., S. 74.
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