Gitter

[534] Gitter, Mittel zum Abschluß eines Grundstückes gegen unbefugtes Betreten durch Menschen und Tiere [1], erhalten eine Höhe von durchschnittlich 1,2–1,5 m und zur Sicherung gegen Uebersteigen nach oben hin Spitzen, die gleichzeitig als verzierende Krönungen dienen.

Die einfachste Form ist das Stabgitter, das aus Rund- oder Quadrateisen 12–20 mm stark hergestellt wird. Zur Längsverbindung der Stäbe verwendet man eine oder zwei Querschienen aus Flacheisen oder Hespeneisen, und zwar werden gewöhnlich zwei solche Querverbindungen benutzt, welche in besonders angebrachten Pfosten oder Säulen aus Stein, Mauerwerk oder Eilen befestigt werden. In neuerer Zeit vermeidet man Gußeisen und ordnet sogenannte Doppelpfeilen aus Schmiedeeisen (30–50 mm) an, welche, um ein Schwanken und Federn möglichst zu vermeiden, nach innen abgestrebt werden. Zur Erzielung reicherer Wirkung eines Stabgitters werden häufig Rankenwerke, Blätter, Rosetten u.s.w. organisch mit demselben verbunden; auch benutzt man besonders wegen der großen Haltbarkeit sogenannte Durchsteckarbeiten aus Rund- oder Quadrateisen. Für Einfriedigungen von Gärten und Anlagen eignen sich sogenannte Füllungs- und Flacheisengitter ohne Vertikalstäbe und Längsverbindung wenig, weil der Charakter derselben einen allseitig bestimmt begrenzten Rahmen erfordert, wie er bei Lichtöffnungen von Fenstern, Türen, Toren u.s.w. zu finden ist. Bei den Füllungsgittern bildet gewöhnlich ein Flacheisen, besser aber ein Winkeleisen, die Randeinfassung, mit der dann die Befestigung am Holzwerk oder Stein erfolgt. In dem Rahmen entwickelt sich ein mehr oder weniger reiches [534] Rankenwerk aus Rund- oder Vierkanteisen mit oder ohne Zuhilfenahme von Blattwerk, Rosetten und anderm Aufputz [1]. Die Stärke des Materials richtet sich bei allen Gitterwerken nach deren Größe.

Mit den Einfriedigungsgittern organisch verbunden sind die Gittertore und Gittertüren, welche meistens dasselbe Motiv, nur etwas reicher und wuchtiger, zeigen. Besonders muß bei der Konstruktion der Torflügel darauf Rücksicht genommen werden, daß dieselben sich nicht »einsacken«, d.h. sich an den dem Drehpunkt entgegengesetzten Teilen nach unten senken. Diesem Mißstande wird durch Versteifungen nach einer oder besser nach den beiden Richtungen der Diagonalen vorgebeugt. Tore unter 1,20 m Breite werden gewöhnlich einflügelig gestaltet. Meistens sitzen die Torflügel zwischen steinernen Gewändepfosten, an welche sie angeschlagen werden. Die Drehachse wird in der Regel aus Quadrateisen (30–60 mm) hergestellt, während die Befestigung der Türe oben mittels eines Halsbandes (s. Bänder), am unteren Ende mittels Zapfen auf Pfanne oder Pfanne auf Dorn bewirkt wird. Gewöhnlich erhalten die Gittertore einen Aufsatz, welcher entweder mit denselben verbunden ist oder durch einen dem Tor als Anschlag dienenden Kämpfer nach unten seinen Abschluß findet.

Zu den Schutzgittern gehören auch die Brüstungsgitter, welche sich von den Einfriedigungsgittern dadurch unterscheiden, daß dieselben bei einer Höhe von 800–1000 mm nach oben nicht mit Spitzen oder einer Bekrönung endigen, sondern zum Auflegen der Arme mit Leisteneisen oder mit Holzleisten abgedeckt werden. Meistens sind dieselben als Füllungs-, nicht als Stabgitter ausgebildet und erhalten häufig unten eine Ausbauchung; selbstverständlich müssen scharfe und spitze Formen vermieden werden.

Die Treppengeländer endlich sind schiefgezogene, in die Höhe laufende Brüstungsgitter und dementsprechend gebaut. Auch dort, wo ein Stabgitter verwendet wird, müssen die einzelnen Bestandteile durch eine Flacheisenschiene verbunden sein, welche dann immer durch eine Handleiste aus Eisen oder Holz abgedeckt wird. Als Höhe von Trittoberkante bis Handleistenoberkante wählt man gewöhnlich 900–1000 m.

Alle Gitter von größerer Abmessung, die bedeutenden Temperaturschwankungen unterliegen, sind als freies Rahmenwerk herzustellen, oder es muß die Biegsamkeit der Konstruktion dafür bürgen, daß durch Längenänderungen und deren Folgen die Befestigungsmittel nicht gelockert werden [3]; zu diesem Zwecke empfiehlt es sich, sogenannte Ausgleicher [4] anzuordnen. Wird nur ein Schutz gegen Tiere beabsichtigt, dann kommen auch Drahtmaschengitter, Hegegitter, Drahtspanngitter u. dergl. zur Verwendung [3]. Soll Uebersteigen verhütet, Annäherung gestraft werden, so ist Stacheldraht zu benutzen; doch muß die nötige Vorsicht gebraucht werden, damit unbeabsichtigte Verletzungen nicht möglich sind. S.a. Einfriedigung.


Literatur: [1] Krauth und Meyer, Das Schlosserbuch, Leipzig 1891. – [2] Baukunde des Architekten, Bd. 1, Berlin 1890. – [3] Hoch, Technologie der Schlosserei, 2. u. 3. Teil, Leipzig 1901. – [4] Ders., Der praktische Schlosser, 2. Aufl., Leipzig 1906. – Zeichnungen für Gitterwerke finden sich in: Hefner-Alteneck, Eisenwerke und Ornamentik der Schmiedekunst, Frankfurt a.M. 1889; Graefe, A., sen., und Graefe, M., jun., Die Arbeiten des Schlossers, 1. und 2. Folge, Weimar 1892; Raschdorff, J., Abbildungen deutscher Schmiedewerke, Berlin 1875–78; Ilg und Kabdebo, Wiener Schmiedewerke des 18. Jahrh., Dresden 1878–79; Kick und Teubert, Mustersammlung für Schlosser, Ravensburg; Meyer, F.S., Musterbuch moderner Schmiedearbeiten, Karlsruhe; Walter, K., Die Kunstschlosserei des 16.–18. Jahrh., Stuttgart 1884–87; Die Schmiedekunst nach Originalen des 15.–18. Jahrh., Berlin; Brand, F., Kunstschmiedearbeiten, München 1888; Brechenmacher, F., Moderne Kunstschmiedearbeiten, 1. und 2. Ser., Berlin 1890–91; Feller, J., Die Schmiedekunst, Bd. 1–3, Düsseldorf 1890–92; Schubert, A., Alte Kunstschmiedearbeiten aus dem 16.–18. Jahrh., Berlin 1889.

Hoch.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 4 Stuttgart, Leipzig 1906., S. 534-535.
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