Liniensignale [2]

[484] Liniensignale, durchlaufende. Die Liniensignale werden nach der neuen Signalordnung für die deutschen Eisenbahnen nur mit Läutewerken gegeben. Die Hornsignale sind fortgefallen.

Die Läutesignale (Gruppe I) sind:

Nr. 1 und 2 Abläutesignale, Nr. 3 Ruhesignale. Alle drei werden wie früher gegeben.

Nr. 4. Gefahrsignal. Wird wie früher gegeben. Bedeutung: Es ist etwas Außergewöhnliches zu erwarten. Alle Züge sind aufzuhalten. Diese letztere Bestimmung ist also neu.

Köchy.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 9 Stuttgart, Leipzig 1914., S. 484.
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