Liniensignale [1]

[166] Liniensignale, durchlaufende, im Eisenbahnwesen diejenigen Signale, mittels deren den Bahnwärtern von den Stationen gewisse allgemeine Mitteilungen über die Fahrt der Züge gemacht werden. Zu ihnen gehören z.B. die Abmelde- und Absagesignale (s.d.).[166]

Der Natur der Sache nach sind diese Signale, welche nur im allgemeinen die Aufmerksamkeit der Wärter erregen sollen, meist Hörsignale und werden entweder mittels elektromagnetischer Läutewerke, welche bei den Wärterposten aufgestellt sind, oder seltener mit dem Horn erteilt, in welch letzterem Falle sie von Wärter zu Wärter weitergegeben werden müssen. Die Läutewerke werden zuweilen so eingerichtet, daß in Notfällen mittels derselben auch eine Verständigung der Wärter mit den Stationen möglich ist.

Die technischen und gesetzlichen Bestimmungen, welche für die deutschen Bahnen in betreff der durchlaufenden Liniensignale gültig sind, sind die folgenden: Die technischen Vereinbarungen [1] empfehlen unter D. Signalwesen § 181 die Aufteilung von Läutewerken längs der Bahn, um auf elektrischem Wege sämtliche Wärter vom Abgange der Züge zu benachrichtigen. Gleichzeitig wird empfohlen, diese Läutewerke zur Abgabe der obigen Hilfssignale einzurichten. – Die deutsche Signalordnung [2] schreibt folgende durchlaufende Liniensignale vor: Nr. 1. Der Zug geht von A nach B (Abmeldesignal). Einmal eine bestimmte Anzahl von Glockenschlägen. Nr. 2. Der Zug geht von B nach A (Abmeldesignal): zweimal dieselbe Anzahl von Glockenschlägen. Nr. 3. Die Bahn wird bis zum nächsten fahrplanmäßigen Zuge nicht mehr befahren (Ruhesignal). Dies Signal wird nur bei größeren Pausen im Zugverkehr gegeben, also gewöhnlich als Feierabendsignal, im übrigen auch als Absagesignal (s.d.): dreimal dieselbe Anzahl von Glockenschlägen. Nr. 4. Außergewöhnliches zu erwarten (Gefahrsignal): sechsmal dieselbe Anzahl von Glockenschlägen. Dieselben Signale können mit dem Horn wie folgt gegeben werden: Nr. 1 a. Einmal die Tonfolge lang, kurz, kurz, lang ––∪∪––. Nr. 2 a. Zweimal dieselbe Tonfolge


Liniensignale [1]

Nr. 3 a. Einmal vier lange Töne –– –– –– ––. Nr. 4a. Zweimal vier kurze Töne


Liniensignale [1]

Das Gefahrsignal 4 und 4 a wird z.B. vor dem gewöhnlichen Abmeldesignal gegeben, wenn ein Zug das falsche Gleis befahren soll. Die Konstruktion der Läutewerke s. unter Läutewerke im Eisenbahnwesen. S.a. Abmeldesignal, Absagesignal, Gruppenschläger.


Literatur: [1] Technische Vereinbarungen für den Bau und die Betriebseinrichtungen der Haupt- und Nebeneisenbahnen, herausgegeben und verlegt von der geschäftsführenden Verwaltung des Vereins deutscher Eisenbahnen, Berlin 1897. – [2] Signalordnung für die Eisenbahnen Deutschlands, vom 1. Oktober 1898.

Köchy.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 6 Stuttgart, Leipzig 1908., S. 166-167.
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