Neigungswechsel

[603] Neigungswechsel, Gefällwechsel oder Gefällbrüche einer Eisenbahn oder Straße, sind die Punkte im Längenprofil (Höhenplan), an denen die Neigung sich ändert.

Bei Eisenbahnen muß die daselbst entstehende Ecke flach abgerundet werden, damit die Fahrzeuge sanft von einer Neigung in die andre übergehen und bei dreiachsigen Fahrzeugen am Bruchpunkt ein Kippen um die Mittelachse und damit eine bedeutende Mehrbelastung derselben oder ein Abheben einer Endachse von der Schiene vermieden wird. Nach § 10 der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung sind Neigungswechsel in durchgehenden Hauptgleisen bei Hauptbahnen mit einem Kreisbogen von mindestens 5000 m, bei Nebenbahnen von mindestens 2000 m Halbmesser auszurunden. Bei Neigungswechseln in und vor Stationen kann auch bei Hauptbahnen auf 2000 m herabgegangen werden. Für Lokalbahnen wird im § 23 der Grundzüge für den Bau dieser Bahnen die Abrundung mittels Bogen von nicht unter 1000 m Halbmesser empfohlen, nur ausnahmsweise kann dieses Maß auf 500 m eingeschränkt werden. Die Länge[603] der Tangente der Abrundung erhält man aus L = r tg 1/2 α1), wo α und α1 die Neigungswinkel der beiden Strecken und r der Ausrundungshalbmesser ist. Abgesehen von Seilbahnen und Zahnbahnen sind die Neigungswinkel stets klein, es kann daher gesetzt werden tg 1/2 α1) = 1/2 tg α1) = 1/2 (tg α – tg α1). Sind die Neigungen mit 1 : m und 1 : n oder s‰ und s1‰ bezeichnet, so wird L = 1/2 · r · (1/m – 1/n) = 1/2000. r (ss1). Die Abweichung des Abrundungsbogens von der Bahnhöhenlinie in der Entfernung x vom Anfang der Abrundung erhält man genügend genau aus y = x2 : 2 R; am Bruchpunkt beträgt sie h = L2 : 2 R.

Kübler.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 6 Stuttgart, Leipzig 1908., S. 603-604.
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