Rubel

[517] Rubel. Nach dem Münzgesetz vom 7. Juni 1899 bildet der Goldrubel im Werte von 2,16011 ℳ. die Münzeinheit in Rußland. Er wird in 100 Kopeken eingeteilt.

Geprägt werden in Gold Stücke zu 15 (Imperial), 10, 71/2 und 5 Rubel. In Silber Stücke 1, 1/2 und 1/4 Rubel und zu 20, 15, 10 und 5 Kopeken, erstere im Feingehalt von 400, letztere von 500. Aus Kupfer laufen Stücke zu 5, 3, 2, 1, 1/2 und 1/4 Kopeken um. Die silbernen Stücke zu 1, 1/2 und 1/4 Rubel sind bis 25 Rubel, die übrigen silbernen und kupfernen Stücke bis 3 Rubel gesetzliches Zahlungsmittel. Bei Zollzahlungen wird nur Gold genommen, wobei die geltenden Rubel nur zu zwei Dritteln ihres Nennwertes berechnet werden, da die Zölle noch in alten Imperials von 1886 zu 10 Rubel = 32,4017 ℳ. ausgedrückt sind.

Plato.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 7 Stuttgart, Leipzig 1909., S. 517.
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