Sägestellung

[645] Sägestellung der Pflastersteine stellt sich auf städtischen Straßen mit senkrecht zur Straßenrichtung angeordneten Pflasterreihen ein, wenn auf beiden Straßenhälften infolge des vorgeschriebenen »Rechts–« und »Linksfahrens« immer nur in ein und derselben Richtung gefahren wird.

Dann kippen, durch die hämmernde Wirkung der Räder beim Ueberschreiten der Fugen, die in der nächsten Reihe befindlichen Pflastersteine entgegengesetzt zur Fahrrichtung, und zwar um so mehr, je höher sich die Kanten der Pflasterreihen herausheben können. Diese, im Längenschnitt der Straße eine Sägeform hervorbringende Bewegung kann beim Würfelpflaster durch entsprechend schmale Steine, enge Reihenfugen und feste Unterbettung bis zu einem gewissen Grade vermindert werden.


Literatur: Fichtner, Ueber Besonderheiten der Abnutzung von Steinpflaster, Deutsche Bauztg. 1889, S. 427; L. v. Willmann, Straßenbau, Fortschr. d. Ing.-Wiss., II. Gruppe, Heft 4, S. 58.

L. v. Willmann.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 9 Stuttgart, Leipzig 1914., S. 645.
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