[591]Schälhammer oder Schellhammer, ein zum Zerschlagen oder Abarbeiten größerer Steinstücke dienender größerer Hammer, der auf der einen Seite eine Hammerfläche, auf der andern eine geschärfteFläche besitzt.
L. v. Willmann.
Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 7 Stuttgart, Leipzig 1909., S. 591.