Seezeichen

[38] Seezeichen, im eigentlichen Sinne des Wortes nur diejenigen der Schifffahrt dienenden Zeichen, welche sich im Wasser oder doch nahe demselben befinden und ausschließlich für den genannten Zweck bestimmt sind. Im weiteren Sinne kann man auch Landmarken, die für Ansegelung von Küsten von Wert sind, unter die Seezeichen rechnen (s.a. Seekarte). Man unterscheidet offiziell: 1. feste und 2. schwimmende Seezeichen.

Zu ersteren gehören die Leuchttürme, Baken, Duc d'Alben (s.d.), Stangenseezeichen und Pricken. Letztere, in den Boden eingeführte Aeste, kennzeichnen die Backbordseite seichter Gewässer, die Stangenseezeichen, zu welchen man Balken, Stangen und Besen, die in den Grund gefleckt sind, zählt, die Steuerbordseite. – Schwimmende Seezeichen sind die Tonnen, Bojen (s.d.) u. dergl. (s.a. Selenzellen). Wo man mit Eisverhältnissen zu rechnen hat, werden im Winter verschiedene Seezeichen regelmäßig eingezogen. Man unterscheidet daher auch Sommer- und Winterseezeichen. – Um im Kriegsfall dem Feind die Annäherung an eine Küste und das Einlaufen in Buchten, Häfen u. dergl. zu erschweren, werden besondere Kriegsseezeichen ausgelegt. Man nennt das Kriegsbetonnung.


Literatur: [1] Segelanweisungen für die einzelnen Meere und Verzeichnis der Sommerseezeichen (beide herausgegeben vom Reichs-Marineamt). – [2] Katalog der Firma Julius Pintsch, Berlin, deren Leuchtbojen, -baken und -schiffe in der ganzen Welt verbreitet sind.

von Nießen.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 8 Stuttgart, Leipzig 1910., S. 38.
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