Silberproben

[121] Silberproben dienen zur Bestimmung des Silbergehaltes von Erzen, Hüttenprodukten und Silberlegierungen; letztere nennt man Silberfeinproben. Man unterscheidet Silberproben auf trockenem und auf nassem Wege.

Die trockene Probe, die Kupellation, entspricht dem Treibprozeß. Das abzutreibende silberhaltige Blei wird entweder durch die Ansiedeprobe (Schmelzen mit metallischem Blei auf flachen Probierscherben) oder durch die Tiegelprobe (Schmelzen mit Bleiglätte unter Zusatz von schwarzem Fluß [Kohlenpulver, Pottasche] in geschlossenen Tiegeln) hergestellt. Das Treiben geschieht auf der aus Knochenasche bestehenden porösen, rotglühenden Kapelle, welche die Glätte aufsaugt, bis das Blicken des seinen Silberkorns erfolgt. Bei dem nassen Verfahren wird das in Lösung gebrachte Silber durch Titration entweder mit Kochsalz als Chlorsilber oder mit Rhodanammonium als Rhodansilber bestimmt. – Auch die gewichtsanalytische Bestimmung des Silbers als Chlorsilber ist stellenweise im Gebrauch. Annähernd bestimmt man den Silbergehalt von Silberwaren durch Strichprobe auf dem Probierstein (s. Kieselschiefer) und bei Geld auch durch die hydrostatische Probe, d.h. Bestimmung des spezifischen Gewichts.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 8 Stuttgart, Leipzig 1910., S. 121.
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