Treiben [1]

[603] Treiben, Bearbeitung von Blechen oder aus Blech bestehenden Gegenständen durch Hämmern in der Art, daß durch jeden Hammerschlag das getroffene Material aus der Fläche herausgetrieben wird. Das Verfahren dient dazu, Verzierungen an Gegenständen anzubringen oder Hohlkörper aus ebenen Platten herzustellen. S.a. Kunstgewerbe, Bd. 5, S. 767.

Gröbere Treibarbeiten können mit Hand- oder mechanisch betriebenen Hämmern (in der Regel Schwanz- oder Aufwerfhämmer) ausgeführt werden; die Hämmer haben flache oder gewölbte Bahn, abgerundete oder kantige Finne; als Unterlage dienen für einfache Treibarbeiten Amboße (s.d.) und Fausteisen. Für feinere Treibarbeiten wendet man Stahlstäbchen (Punzen) verschiedener Form und Größe an; als Unterlage gebraucht man hierbei für härtere Metalle (Messing, Eisen) Blei, für weichere Metalle in der Regel das aus schwarzem Pech, Ziegelmasse und etwas Wachs oder Terpentin zusammengeschmolzene Treibpech (Treibkitt), mit dem die[603] Seite des Arbeitsstücks überzogen wird, welche erhaben werden soll. Beim Arbeiten ruht das Arbeitsstück auf einer steinernen oder gußeisernen Halbkugel auf, deren ebene Fläche gleichfalls mit Treibpech überzogen ist. Die leicht nach allen Richtungen drehbare Kugel liegt mit ihrem gekrümmten Teil in einem ringförmig zusammengelegten Tuch.

A. Widmaier.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 8 Stuttgart, Leipzig 1910., S. 603-604.
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