Tiefbauten

[545] Tiefbauten, landwirtschaftliche, sind Gebäude, die sämtliche zum Betriebe der Landwirtschaft gehörigen Räume, zuweilen sogar einschließlich der Wohnung des Verwalters oder Besitzers, unter einem Dach vereinigen.

Dieser von dem Kreisbaumeister a. D. Hoffmann angeregte Gedanke hat nur in vereinzelten Beispielen zu Bauausführungen geführt. Der Grundriß knüpft an das altsächsische Bauernhaus an (s. Gehöfteanlagen). Durch Annäherung der Grundform an das Quadrat und Verminderung des Gebäudeumfanges werden Baukosten und Wärmeverluste erspart. Die Stallungen liegen zu ebener Erde, darüber die Scheunenräume. Das Erdgeschoß ist feuersicher ohne Anwendung von Eisen überwölbt. Die Lüftung erfolgt durch gemauerte Vierrichtungsschlote (vgl. Lüftung der Ställe), und zur Beleuchtung der ungewöhnlich tiefen Räume dienen sogenannte »Lichter«, d.h. mit fest vermauerten Rohglasscheiben geschlossene Maueröffnungen, welche die ganzen Schildbögen der Gewölbe einnehmen (s. die Figur). Einige ausgeführte Beispiele sind in der angeführten Schrift [1] mitgeteilt.


Literatur: [1] Hoffmann, E.H., Ueber landwirtschaftl. feuersichere Tiefbauten, Berlin 1867.

(† v. Tiedemann) Weinbrenner.

Tiefbauten
Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 8 Stuttgart, Leipzig 1910., S. 545.
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