Tilgungshypothek

[640] Tilgungshypothek ist: eine solche Hypothek, deren Betrag vom Schuldner durch jährliche Abzahlungen allmählich »getilgt«, d.h. zurückgezahlt wird. Die jährliche Tilgung, auch Amortisation genannt, pflegt 1/2–1% zu betragen. Nach diesem Satze und dem vereinbarten Zinsfüße errechnet sich die Tilgungsdauer, die keinesfalls länger sein soll als die voraussichtliche Abnutzungsdauer des bestehenen Gebäudes. Die bisherige Nichtüblichkeit beruhte auf der (in Zukunft kaum noch zutreffenden) Annahme, daß der Boden wert um ebensoviel steigt, als der Gebäudewert abnimmt. Die in neuerer Zeit immer mehr empfohlene Tilgung sollte sich logisch auf die zweite Hypothek beziehen, um der Abnahme des Gebäudewertes zu entsprechen. Da aber für private Geldgeber, die für zweite Hypotheken mehr in Frage kommen als öffentliche Geldanstalten, das Tilgungsverfahren ungeeignet ist, so ist es zweckmäßiger, die erste Hypothek zu tilgen und die zweite gesetzlich oder vertraglich stets um den Tilgungsbetrag vorrücken zu lassen.

Stübben.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 1 Stuttgart, Leipzig 1920., S. 640.
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