Trockengründung

[626] Trockengründung kommt vor: 1. bei Hochbauten von untergeordneter Bedeutung und solchen, die auf den Baugrund einen nur geringen Druck ausüben; die Fundamente bestehen alsdann aus Trockenmauerwerk oder gar nur aus einer Steinpackung (s.d.); 2. bei Bauten in tiefem, stark strömendem oder wellenschlagendem Wasser; als Fundament dienen in solchen Fällen Steinschüttungen (s.d.) oder versenkte natürliche oder künstliche Steine (s. Steinversenkung).

Schmitt-Darmstadt.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 8 Stuttgart, Leipzig 1910., S. 626.
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