Steinschüttungen

[293] Steinschüttungen (Steinwürfe), Anschüttungen von Steinen im Wasser.

Sie werden im Grundbau hauptsächlich in drei Fällen angewendet: 1. In sehr tiefen Flüssen, bei Bauten am und im Meer (Kaimauern, Hafendämme u.s.w.) als eigentliche Fundamentkonstruktion. Die Steine müssen so groß sein, daß sie von der Strömung nicht fortgerissen werden. Hat man keine ausreichende Menge solchen Steinmaterials zur Verfügung, so schüttet man den Kern des Fundaments aus kleineren Steinen und verwendet die großen Blöcke für die Böschungen. Letztere müssen immer sehr flach gehalten werden, weshalb solche Fundamente sehr viel Material erfordern; zur Befestigung der Böschungen versenkt man auf letztere wohl auch größere künstliche Steinblöcke (s. Steinversenkung und Seehäfen). Vor Ausführung der Steinschüttung wird die Sohle abgebaggert. 2. Bei den hochliegenden Pfahlrosten, um die Pfähle gegen das Ausknicken zu schützen (s. Pfahlroste). 3. Als Schutz gemauerter oder betonierter Fundamente gegen die Angriffe des Wassers, gegen Unterwaschen u.s.w.

Schmitt-Darmstadt.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 8 Stuttgart, Leipzig 1910., S. 293.
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