Steinverband

[293] Steinverband, die zweckmäßige gegenseitige Lagerung der Steine in einer Mauer, was durch die sogenannte Schichtung und durch die zweckentsprechende Form, Größe und Stellung der einzelnen Steine in jeder Schicht herbeigeführt wird.[293]

Die »Schichten« oder »Scharen« eines jeden Mauerwerks werden durch »Lagerflächen« begrenzt, und damit auf diesen keine Verschiebung erfolgen kann, gilt als erste Hauptregel, daß sie möglichst senkrecht zur Druckrichtung gerichtet sein müssen. Bei gewöhnlichen Gebäudemauern liegen die Lagerflächen daher wagerecht, beim Gewölbe werden sie senkrecht zur Wölblinie, also angenähert senkrecht zur Stützlinie, bei Stützmauern schräg, d.h. möglichst senkrecht zum Erddruck, angeordnet. Die die einzelnen Steine in jeder Schicht begrenzenden »Stoßflächen« erhalten, da sie, um Steine mit scharfen Kanten zu vermeiden, senkrecht zu den Lagerflächen stehen müssen, eine zur Druckrichtung gleichlaufende Lage. Damit nun der Druck aus der einen Mauerschicht in die nächste auf eine möglichst große Fläche verteilt wird, dürfen die Stoßflächen zweier übereinander liegenden Schichten nicht übereinander liegen, sondern müssen von Schicht zu Schicht versetzt erscheinen. Durch die aus obigem hervorgehenden beiden Grundregeln: 1. Senkrechtstellung der Lagerflächen zur Druckrichtung, 2. Verletzung der Stoßflächen in zwei aufeinander folgenden Schichten, wird ganz allgemein ein gegenseitiges Ueberbinden je zweier aufeinander folgenden Schichten und dadurch ein den äußeren Hauptkräften widerstehender Verband herbeigeführt. Werden Hausteine verwendet, die nicht gleichgroß zu sein brauchen, so entsteht der Quaderverband (s.d.). Werden lauter gleichgroße und durch ihre Abmessungen einen guten Verband begünstigende Steine verwendet, so ergeben sich die bei der Ausbildung des Backsteinverbandes entstandenen besonderen Verbandregeln; s. Backsteinverband.

L. v. Willmann.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 8 Stuttgart, Leipzig 1910., S. 293-294.
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