Hafendämme

[748] Hafendämme, trennen den Fluß von dem Hafenbecken oder die Hafenbecken voneinander (Molo) (s. Flußhäfen). Bei Seehäfen haben die Hafendämme die Hafenbecken vor dem Seegange zu schützen und werden deshalb Wellenbrecher (Diga) genannt.

Der Hafendamm dient auf der Beckenseite zum Anlegen der Schiffe, die hier in der Regel ihre Ladung löschen oder eine neue Ladung einnehmen; der alleinige Zweck des Anlegens kommt meist nur bei Schutz- oder Winterhäfen vor. Bindet ein Hafendamm in das Ufer ein, so nennt man diesen Teil die Dammwurzel und das freie Ende den Hasenkopf. Die Hafendammkrone ist, wenn tunlich, höher als das größte Hochwasser anzuordnen. Die Außenböschung des Dammes erhält zwei- bis dreifache, die innere, dem Hafen zugekehrte Böschung ein- bis zweifache Anlage. Sollen Krane u. dergl. zum Laden und Löschen der Güter verwendet werden, so muß das Ufer im Bereich des Tiefganges der Schiffe nahezu vertikal sein. Die Breite der Dammkrone ist von der Bestimmung des Dammes und von der Art der Benutzung desselben abhängig. Soll die Dammkrone als Fahrweg dienen, so muß sie mindestens eine Breite von 5 m erhalten; meistens sind aber bei großem Verkehr darauf noch Eisenbahngleise anzulegen und mitunter auch noch Schuppen zur vorübergehenden, geschützten Ablagerung der Güter zu errichten. Anbindepfähle und Winden (Spills) zum Verholen (Heranziehen) der Schiffe sind auf jedem benutzten Hafendamm notwendig. Der Hafendammkörper wird ähnlich wie ein Parallelwerk (s.d.) hergestellt und erforderlichenfalls an der Außenseite gegen die Angriffe der Strömung bezw. gegen den Wellenschlag geschützt. Hierüber s.a. Seehäfen (Molo).


Literatur: [1] Franzius und Sonne, Der Wasserbau, Leipzig 1879, S. 514. – [2] Handbuch der Baukunde; Franzius, Der Wasserbau, Berlin 1890.

Pollak.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 4 Stuttgart, Leipzig 1906., S. 748.
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