Vorgelege

[800] Vorgelege besteht aus nacheinander im Eingriff befindlichen zylindrischen oder konischen Zahnrädern, die sich um feste, in einem Gestell gelagerte Achsen drehen, und dient zur Uebersetzung einer Drehung in eine andre, bezw. zur Kraftübertragung von einer Welle zu einer andern (Rädervorgelege). Anstatt durch ineinander greifende Zahnräder wird auch die Uebersetzung einer Drehung in eine andre durch über Scheiben gelegte Riemen vermittelt (Riemenvorgelege). Außer diesen beiden Vorgelegen mit festen Achsen kommt auch zu gleichem Zweck das Epizykelvorgelege (s.d.) in Anwendung.


Literatur: [1] Burmester, L., Lehrbuch d. Kinematik, Bd. 1, S. 475, Leipzig 1888.

Burmester.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 8 Stuttgart, Leipzig 1910., S. 800.
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