Vorgärten

[830] Vorgärten von 3 bis 15 m Breite tragen in Städten viel zum freundlichen Aussehen der Straßen bei und haben den Vorzug, daß auch in schmalen Straßen Baumpflanzungen möglich sind, und daß eine später etwa notwendig werdende Verbreiterung der Straßen ohne hohe Kosten sich durchführen läßt.

Sie eignen sich jedoch hauptsächlich nur für Wohnstraßen und können in diesen beidseitig oder nur auf einer Seite der Straße angeordnet werden. Das letztere geschieht zweckmäßig in Straßen, die von Ost nach West gerichtet sind, da in diesem Fall nur die auf der Nordseite gelegenen Gärten die für das Gedeihen der Pflanzen erforderliche Sonnenbelichtung erhalten. Näheres sowie reichliche Literaturangaben finden sich in Laißle, Städtische Straßen, Handb. d. Ing.-Wissensch., I. Teil, 4. Bd., 4. Aufl., Leipzig 1907, Kap. II, S. 244 u. 297.

L. v. Willmann.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 9 Stuttgart, Leipzig 1914., S. 830.
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