XV.
Verwünschung.

[270] Verwünschen bedeutet einen Fluch oder Bann aussprechen. Hiebei erleidet nach dem Volksglauben die verwünschte Sache häufig auch eine Verwandlung, d.h. sie ändert auch ihre Gestalt und beharrt darin bis zum Zeitpunkte ihrer Erlösung. Wir sind solchen Sagen bereits in den früheren Abschnitten begegnet; hier lasse ich nur jene folgen, die sich früher nicht unterbringen ließen.

Quelle:
Grohmann, Josef Virgil: Sagen-Buch von Böhmen und Mähren. 1: Sagen aus Böhmen, Prag: Calve, 1863, S. 270-271.
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