Teufelsaustreibung zu Claussen.

[122] Folgende Begebenheit ist in den Kirchenakten zu Claussen überliefert.

Anno 1640 hat Pfarrer Wisniewski aus einem römisch-katholischen Weibe, so vom Teufel besessen gewesen, am zweiten Sonntag nach Trinitatis nach gehaltener Predigt, da die Gemeine das Lied: »Ein' feste Burg ist unser Gott,« mit großer Andacht gesungen, den Teufel Kobold ausgetrieben, der sie zu allem Bösen angeführt haben soll, daß sie nicht nur sich selbst den Hals abschneiden, sondern auch andern Menschen das Leben nehmen und sie mit Heuforken und Mistgabeln an die Wand spießen wollen; und da nach Ausfahrung der böse Geist sich auf der Kirchenschwelle in angenommener gräulicher Gestalt gezeiget, ist pastor loci auf ihn zugegangen und hat ihm zugerufen: Exi male spiritus et da locum spiritui sancto! Und da er ihm seine Sünden vorgeworfen: [122] O ingrate, oblitus es domini dei creatoris tui omnipotentis, qui te creavit sanctum, sed tu a se (!) ipso impurus et malus factus es! ist der Teufel über die Maßen grimmig geworden und hat wie ein Löwe zu brüllen angefangen: »Exibo, non autem tuo jussu, sed ad interdictum Jesu Nazareni« habe aufgehört das Weib zu quälen, so wahr als ich Kobold bin, sollst du haben ein Andenken. Worauf er rücklings mit seinem krummen Fuße auf einen vor der Kirchthür liegenden Stein einen Schlag gethan und in demselben einen seiner Fußtapfen dergestalt eingedrückt, daß die große und drei andere Zehen eines Menschenfußes und die Ferse an demselben Fuße, wie von einem großen Hahnenfuß ganz deutlich zu sehen sind, worauf der Teufel verschwunden.

Die Kunde von dieser Teufelsaustreibung in Verbindung mit dem Abdruck des Teufelsfußes in dem Steine vor der Kirchenthür bewog die Polen und Tartaren bei dem Einfall im Jahre 1656, diese Kirche nicht zu verbrennen. Bei dem Neubau der Kirche im Jahre 1754 ist der Stein von seiner bisherigen Stelle vor der Kirchenthür entfernt, damit die Schwangeren nicht über denselben fortschreiten dürften.4

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Aus dem Bericht des Pfarrers Groß zu Claussen an den Erzpriester Gisevius zu Johannisburg von 1786 (handschriftlich bei der Kirche zu Lick), der sich auf ältere Claussensche Kirchenakten beruft.

Quelle:
Toeppen, M.: Aberglauben aus Masuren, mit einem Anhange, enthaltend: Masurische Sagen und Mährchen. Danzig: Th. Bertling, 1867, S. 122-123.
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