290. Bestrafte Schwatzhaftigkeit.

[198] Dem Jaggli Lander begegnete auf der Surenen-Egg ein armes Bäuerlein von Attinghausen, das meines Gewährsmanns Vater noch gekannt hat, und klagte ihm seine Not und sein Elend. »Ich will dir schon helfen,« tröstete er, »wenn du an einem bestimmten Tage an gewisser Stelle dich einfindest. Aber du darfst keinem einzigen Menschen, auch nicht deiner Frau, nicht deinem besten Freunde etwas davon mitteilen.« Das Bäuerlein versprach das hoch und heilig. Mit heiterer Miene betrat es sein Wohnhaus und mochte wieder lachen und lustig sein mit Frau und Kindern. Das entging der Frau nicht, und sie fragte, warum er so lustig sei. »Ja, ja mit unserer Not hat's jetzt ein Ende,« meinte der Mann mit geheimnisvollem Augenzwinkern. Wie man wohl erraten wird, hat die Frau das Geheimnis erfahren, und, als das Bäuerlein an der bestimmten Stelle sich einfand, rief ihm der fahrende Schüler schon von weitem entgegen, es sei vergebens, warum habe er's der Frau verraten.


Heinrich Baumann.

Quelle:
Müller, Josef: Sagen aus Uri 1-3. Bd. 1-2 ed. Hanns Bächtold-Stäubli; Bd. 3 ed. Robert Wildhaber. Basel: G. Krebs, 1926, 1929, 1945, S. 198.
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