Ad bestĭas

[98] Ad bestĭas (lat., »zu den Tieren«), im Altertum die Todesstrafe, bei welcher der Verurteilte den wilden Tieren vorgeworfen wurde. Der Ausdruck galt auch von den Gladiatoren, die um Lohn mit wilden Tieren kämpften und daher Bestiarii hießen.

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Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 1. Leipzig 1905, S. 98.
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