An

[469] An, ein in der Buchhaltung gebräuchlicher Ausdruck, der 1) bei der Formierung der Journalposten der doppelten Buchführung vor den Kreditor gesetzt wird, 2) alle auf der Debetseite eines Buches bewirkten Eintragungen einleitet. Der Gegensatz ist Per (s. d.).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 1. Leipzig 1905, S. 469.
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