Angarīe

[512] Angarīe (griech.), zwangsweise Verwendung von im Privateigentum von Angehörigen feindlicher oder neutraler Staaten befindlichen Schiffen (und Wagen) zum Transport von Truppen oder Kriegsgerätschaften während eines Krieges; die Zulässigkeit solcher Maßregeln ist im neuern Völkerrecht bestritten, die Entschädigungspflicht bei A. außer Zweifel. Verschieden von der A. ist die Requisition (s. d.), die Erzwingung der Lieferung gewisser Gegenstände, auch von Fuhrwerken, durch die Gemeinden oder die Einwohner eines vom Feinde besetzten Landes. Vgl. Rivier, Lehrbuch des Völkerrechts (2. Aufl., Stuttg. 1899).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 1. Leipzig 1905, S. 512.
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