Apparāt

[632] Apparāt (lat.), Vorrichtung zur Ausführung eines chemischen oder physikalischen Versuchs, einer chemisch-technischen Operation etc., auch die Gesamtheit der zu einer Arbeit, Verrichtung etc. nötigen Hilfsmittel und Werkzeuge; bei Organismen die Gesamtheit der zur Ausübung einer Funktion, zu einer Wahrnehmung dienenden Teile, z. B. Respirationsapparat, Gehörapparat etc.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 1. Leipzig 1905, S. 632.
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