Asega

[850] Asega, der bei den alten Friesen vom Volke gewählte, neben dem Richter und der Gerichtsgemeinde funktionierende Rechtsprecher oder Urteilfinder, welcher der entscheidenden Gerichtsgemeinde das Urteil über den verhandelten Rechtsfall vorschlug. Vgl. Rechtsprecher.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 1. Leipzig 1905, S. 850.
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