Attést

[67] Attést (Attestāt, lat.), schriftliche, namentlich von einer Behörde ausgestellte Bescheinigung (s. Zeugnis). Attestieren, einem etwas (mündlich oder schriftlich) bezeugen, bescheinigen, z. B. eine Rechnung attestieren. d. h. ihre Richtigkeit beglaubigen und sie zur Zahlung anweisen.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 2. Leipzig 1905, S. 67.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: