Attest

[908] Attest (Attestat, v. lat.), schriftliches Zeugniß od. Bescheinigung, z.B. von Herrschaften dem abziehenden Gesinde über ihre Geschicklichkeit u. ihr Verhalten während der Dienstzeit ausgestellt; von öffentlich angestellten Personen über einen Gegenstand ihres Wirkungskreises gilt es für einen vollen Beweis. Daher Attestation, Bescheinigung, Bezeugung. Attestiren, bezeugen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 1. Altenburg 1857, S. 908.
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