Bescheinigung

[667] Bescheinigung, 1) Ausstellung eines Zeugnisses über einen Vorfall od. Sache; 2) dieses Zeugniß selbst; 3) (Demonstratio), der im summarischen Proceß geführte Beweis, der sich vom feierlichen Beweis durch ein abgekürztes Verfahren unterscheidet.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 2. Altenburg 1857, S. 667.
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