Auf Sicht

[98] Auf Sicht (ital. a vista, franz. à vue. auch nach Sicht), Vermerk auf Wechseln, zeigt an, daß sie sogleich bei Vorzeigung fällig sind. Ein solcher Sichtwechsel muß längstens binnen zwei Jahren nach der Ausstellung zur Zahlung präsentiert werden. Vgl. Wechselordnung, Art. 4 und 31.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 2. Leipzig 1905, S. 98.
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