Bühnengericht

[576] Bühnengericht, Bezeichnung solcher Theaterstücke, die nicht nur mit Berücksichtigung der technischen Hilfsmittel des Theaters abgefaßt, sondern auch so beschaffen sind, daß sie das Interesse der Zuschauer die ganze dargestellte Handlung hindurch in reger Spannung erhalten. Auch die Dauer der einzelnen Szenen und Dialoge ist ein wichtiger Punkt, da durch ein Übermaß in dieser Beziehung die Aufmerksamkeit der Zuschauer leicht erlahmt. Es kann daher ein dramatisches Werk hohen poetischen Wert haben und doch nicht b. sein, weshalb es für die Ausführung einer Umarbeitung unterworfen werden muß.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 3. Leipzig 1905, S. 576.
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